Mitgliederausweis
Die Mitgliedskarte wird mit 5 € berechnet.
1) Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit und Folgelaufzeiten kündbar. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, so verlängert sich die Mitgliedschaft um jeweils 6 Monate. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass nach der Erstlaufzeit und den Folgelaufzeiten der wöchentliche Beitrag 0,50 € angehoben wird. Das Kündigungsrecht gemäß Ziffer1 hiervon unberührt.
3) ermäßigte Mitgliedsbeiträge gelten solange, wie die Bedingungen erfüllt sind. Entfällt die Grundlage für die Ermäßigung, wird automatisch der reguläre Beitrag berechnet.
4) In schwerwiegenden Fällen können Änderungen und Ergänzungen in Absprache mit der Geschäftsleitung getroffen werden, diese bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
5) Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber, ändert sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
6) Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter.